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Vor 16:00 Uhr bestellt? Versand am selben Tag!

Unser großes Lager ermöglicht einen schnellen Versand der Bestellungen. Wenn ein Produkt nicht vorrätig ist, können wir immer eine passende Lösung anbieten, sodass Ihre Bestellung nach Rücksprache rechtzeitig geliefert wird.

 

Alles aus eigenem Vorrat unseres 5000m2 großen Lagers lieferbar

Unser Hauptniederlassung befindet sich direkt hinter der deutschen Grenze in den Niederlanden. Dieses geräumige Gebäude besteht aus zwei Büroetagen und einem über 5000m2 grossen Lager. Dies ist einer der Gründe, dass wir einen Mindestvorrat von 1000 Schränken garantieren!

 

Professionelle Beratung

Wir stehen Ihnen werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr telefonisch und im Chat zur Verfügung, um all Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen eine kompetente Beratung zu bieten. Zudem können Sie uns auch per E-Mail erreichen.

 

Mit Whitelabel versenden

Es ist möglich, Ihrer Sendung einen kundenspezifischen Lieferschein beizufügen. Alles, was Sie tun müssen, ist, uns Ihr Logo per E-Mail zu schicken, und wir sorgen dafür, dass Ihre Bestellungen mit transparentem Klebeband und einem Lieferschein mit Ihrem Logo verschickt werden.

Kollabieren Vorteile
  • ✔ Vor 16:00 Uhr bestellt? Versand am selben Tag!
  • Ab Lager verfügbar aus unserem 5000m2 großen Lager
  • ✔ Professionelle Beratung
  • ✔ Mit Whitelabel versenden

Lieferantenerklärung

Für Rückfragen stehen Ihnen zur verfügung:

Daniel Spijker
T: 05903-9689130

Hinweis

Die Lieferantenerklärung ist nur in Verbindung mit den jeweiligen Materiallisten der oben genannten DSIT GmbH Unternehmen und der Handelsrechnung gültig.

Eine missbräuchlich verwendete Lieferantenerklärung durch den Nutzer zur Erlangung einer Präferenzeigenschaft einer Ware kann verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Steuerrechtlich: Ein nicht zutreffender Ursprung in einer Lieferantenerklärung kann dazu führen, dass ein ausgestellter Präferenznachweis (z.B. EUR1) zurück genommen wird und die Ware im Einfuhrstaat nachverzollt werden muss.
  • Strafrechtlich: Es kann eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit nach der Abgabenordnung (AO) vorliegen (z.B. Steuerhinterziehung nach § 370 AO).
  • Zivilrechtlich: Die Eigenschaft einer Ware im Hinblick auf die Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft kann als zugesicherte Eigenschaft der Ware (§§ 463, 480 Abs.2 BGB) angesehen werden. Ein dem Käufer entstandener Schaden – z.B. durch Nachverzollung der Ware im Bestimmungsland – ist zu ersetzen.

Daher ist insbesondere bei der Abgabe von Präferenzursprungserklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft darauf zu achten, dass ausschließlich ein solcher Ursprung bescheinigt wird, der geprüft wurde und dessen Zustandekommen auch belegbar ist.

Bedingt durch Änderungen im Präferenzrecht passen wir derzeit unsere Verfahren den geänderten Rahmenbedingungen an. Lieferantenerklärungen können momentan nur auf Anfrage an die oben genannten Kontaktpersonen individuell erstellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.